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   BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 51.07   

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https://dejure.org/2008,2947
BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 51.07 (https://dejure.org/2008,2947)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.2008 - 7 C 51.07 (https://dejure.org/2008,2947)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 2008 - 7 C 51.07 (https://dejure.org/2008,2947)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    KrW/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2; GewAbfV § 2 Nr. 1 und 2
    Kommunale Abfallbeseitigung; Abfallwirtschaftssatzung; Siedlungsabfall; Regelabfuhr; Bedarfsabfuhr; Ferienhausanlage; Siedlungsabfall, gewerblicher; Haushaltung, private; Haushaltsführung, eigenständige, auf Dauer angelegte; Lebensführung, selbstbestimmte; Mobiliar; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2
    Abfallwirtschaftssatzung; Bedarfsabfuhr; Ferienhausanlage; Haushaltsführung, eigenständige, auf Dauer angelegte; Haushaltung, private; Hausrat; Kommunale Abfallbeseitigung; Lebensführung, selbstbestimmte; Mobiliar; Regelabfuhr; Siedlungsabfall; Siedlungsabfall, ...

  • Wolters Kluwer

    Unterfallen von Großmüllbehältern mit einem Fassungsvermögen von 770 l zur Entsorgung von Beseitigungsabfällen unter die Bedarfsabfuhr gemäß § 10 Abs. 4 Abfallwirtschaftssatzung (AWS); Abfälle aus privaten Haushalten in Abgrenzung zu gewerblichen Siedlungsabfällen; ...

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 2; ; GewAbfV § 2 Nr. 1; ; GewAbfV § 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallrecht: Abfälle aus Ferienhäuser als private Haushaltsanfälle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • forumz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Überlassungspflicht von Abfällen aus Ferienwohnanlagen

  • forumz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Überlassungspflicht von Abfällen aus Ferienwohnanlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 184
  • DVBl 2008, 1310
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.04.2006 - 7 C 10.05

    Kommunale Abfallbeseitigung; Gebühren; Grundgebühren; Gebührensatzung;

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 51.07
    Diese Definition stimmt mit § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG überein (vgl. Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 7 C 10.05 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 10).

    Private Haushaltungen in diesem Sinne sind Personengemeinschaften oder Einzelpersonen, die eine vollständig bewirtschaftete oder in sich geschlossene Wohneinheit mit eingerichteter Küche bzw. Kochnische innehaben (vgl. Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 7 C 10.05 - a.a.O.).

    Zum betreuten Wohnen in Appartements einer Seniorenwohnanlage ist der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 7 C 10.05 - (a.a.O.) davon ausgegangen, dass der Begriff der privaten Haushaltung im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG die Möglichkeit einer eigenständigen Haushaltsführung voraussetzt, die eine selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglicht und die auf Dauer angelegt ist.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 27. April 2006 (a.a.O.) als Kriterium für eine private Haushaltung im Sinne des Gesetzes die Möglichkeit einer eigenständigen, auf Dauer angelegten Haushaltsführung für erforderlich erachtet.

  • OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22

    Versammlung; Protestcamp; Waldbesetzung; Kooperationspflicht; Versammlungsleiter;

    § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG knüpft an den Herkunftsbereich der Abfälle, nämlich die privaten Haushaltungen, an (BVerwG, Urt. v. 7. August 2008 - 7 C 51.07 -, juris Rn. 10).

    Private Haushaltungen in diesem Sinne sind Personengemeinschaften oder Einzelpersonen, die eine vollständig bewirtschaftete oder in sich geschlossene Wohneinheit mit eingerichteter Küche bzw. Kochnische innehaben (BVerwG, Urt. v. 7. August 2008 - 7 C 51.07 -, juris Rn. 10).

    Das Anlegen auf Dauer erfordert nicht, dass die private Haushaltung stets von ein und demselben Personenkreis genutzt wird (BVerwG, Urt. v. 7. August 2008 - 7 C 51.07 -, juris Rn. 13, dort: Ferienhäuser).

    Für die Dauerhaftigkeit der Nutzung kommt es darauf an, dass die Wohneinheit auf Grund ihrer Ausstattung für den jeweiligen Nutzer ein funktionales Äquivalent der Hauptwohnung darstellt und in diesem Sinne auf eine dauerhafte Nutzung angelegt ist (BVerwG, Urt. v. 7. August 2008 - 7 C 51.07 -, juris Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2011 - 10 S 1368/10

    Abfälle aus Kasernen sind nicht unbedingt Gewerbeabfall

    Erfasst werden Personen, Gemeinschaften oder Einzelpersonen, die eine vollständig bewirtschaftete oder in sich geschlossene Wohneinheit mit eingerichteter Küche bzw. Kochnische inne haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.2006 - 7 C 10.05 -, NVwZ-RR 2006, 638 - Seniorenwohnanlage; Urteil vom 07.08.2008 - 7 C 51.07 -, DVBl. 2008, 1310 - Ferienhaus).

    Soweit die Antragstellerin in diesem Zusammenhang pauschal den seinerseits allgemeinen Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 07.08.2008 (a.a.O.) für ihre Rechtsposition in Anspruch nimmt, gewerbliche Siedlungsabfälle im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG fielen nicht nur in gewerblichen Beherbergungsbetrieben, sondern ebenso in privaten oder öffentlichen Einrichtungen im Sinne des § 2 Nr. 1 Buchst. b GewAbfV wie Kliniken, Pflegeheimen, Kasernen , Schulen oder Verwaltungen an, vermag dies die vom Verwaltungsgericht vorgenommene - gebotene - Einzelfallbeurteilung nicht zu erschüttern.

  • VG Stuttgart, 21.05.2010 - 2 K 497/10

    Zur Abfallentsorgung der Liegenschaften der US-Streitkräfte

    Voraussetzung ist weiterhin die Möglichkeit einer eigenständigen Haushaltsführung, die eine selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglicht und die auf Dauer angelegt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2006 - 7 C 10.05 - NVwZ-RR 2006, 638 und Urt. v. 07.08.2008 - 7 C 51.07 - NVwZ 2009, 184).

    Eine auf Dauer angelegte Haushaltsführung setzt nicht voraus, dass die private Haushaltung stets von ein und demselben Personenkreis genutzt wird ( vgl. BVerwG, Urt. v. 07.08.2008, a.a.O. zur wechselnden Nutzung von Ferienhäusern).

  • VG Magdeburg, 19.09.2022 - 7 A 660/20

    Abfallgebührenerhebung; Erstellung einer Gebührenkalkulation für zurückliegende

    Wegen der nur zeitlich begrenzten Inanspruchnahme der Räume und wegen des fehlenden privaten Hausrats handelt es sich aber nicht um eine private Haushaltung (vgl. jeweils zur Vorgängervorschrift des § 13 Abs. 1 KrW-/AbfG: BVerwG, Urteile vom 07.08.2008 - 7 C 51.07 - und 27.04.2006 - 7 C 10.05 -, beide zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2011 - 4 L 229/10

    Maßstab einer Abwassergrundgebühr

    d) Eine Divergenz des angegriffenen Urteils i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zu den von den Klägern genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 2006 - 7 C 10.05 - und vom 7. August 2008 - 7 C 51.07 - ist nicht gegeben.
  • VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 526/20

    Gebührenbedarfsberechnung für Abfallentsorgung; Bemessung nach

    Abfälle aus privaten Haushaltungen sind gemäß § 2 Nr. 2 GewAbfV Abfälle, die in privaten Haushalten im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen, insbesondere in Wohnungen und zugehörigen Grundstücks- oder Gebäudeteilen sowie in anderen vergleichbaren Anfallorten, wie Wohnheimen oder Einrichtungen des betreuten Wohnens (vgl. zu § 17 KrWG Landmann/Rohmer, UmweltR/Beckmann, 92. EL Februar 2020, KrWG § 17 Rdnr. 27; BVerwG, Urt. v. 07.08.2008 - 7 C 51.07 -, juris).
  • VG Trier, 08.09.2014 - 6 K 462/14

    Überlassungspflicht bei Abfallgemischen

    In Anlehnung an § 2 Nr. 2 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind Abfälle aus privaten Haushaltungen solche, die dort im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen, insbesondere in Wohnungen und zugehörigen Grundstücks- oder Gebäudeteilen sowie in anderen vergleichbaren Anfallorten wie Wohnheimen oder Einrichtungen des betreuten Wohnens (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. August 2008 - 7 C51.07 -, DVBl. 2008, 1310; Karpenstein/Dingemann, in: Jarass/Petersen, Kreislaufwirtschaftsgesetz, 2014, § 17 Rn. 78 ff., 98, jew. m.w.N.).
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